Der Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) trägt aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zu mehr Rechtssicherheit für Handelsunternehmen bei. Insbesondere bewertet der HDE positiv, dass die Unternehmen nun auch rückwirkend für die letzten zwei Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssen. Foto ©...Den vollständigen Artikel lesen ...
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