Weil Freiflächenanlagen den Boden nicht versiegeln, soll ihre Errichtung in Überschwemmungsgebieten möglich werden. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Einschätzung, dass der Natur- und Bodenschutz dem entgegensteht und macht einen Alternativvorschlag. Wie schon bei der Nutzung von Photovoltaik-Anlagen in Kleingärten, hat der Bundesrat auch zum Bau von Freiflächenanlagen in Überschwemmungsgebieten eine zwei Jahre alte Initiative wieder aufgegriffen. Die Länder fordern mit Beschluss vom Juli dieses Jahres den Bundestag erneut auf, das Wasserhaushaltsgesetz so zu ändern, dass die für Bauvorhaben ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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