EQS-Ad-hoc: FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe Nicht zur direkten oder indirekten, ganz oder teilweisen, Herausgabe, Veröffentlichung oder Verbreitung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Südafrika oder eine andere Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe unrechtmäßig wären, bestimmt. Refinanzierung ist zentraler Baustein des finanziellen Kurses Der Aufsichtsrat des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. ("FC Schalke 04") hat heute (5. September 2025) beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, eine neue Unternehmensanleihe zur Refinanzierung der Anleihe 2021/2026 (WKN: A3E5TK/ISIN: DE000A3E5TK5) und der Anleihe 2022/2027 (WKN: A3MQS4/ISIN: DE000A3MQS49) zu begeben. Die Anleger der bestehenden Anleihen sollen ein Umtauschangebot erhalten, darüberhinausgehendes Zeichnungsvolumen soll zur Rückzahlung der Anleihen 2021/2026 und 2022/2027 verwendet werden. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat des Clubs heute einstimmig für eine langfristige Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Christina Rühl-Hamers ausgesprochen. Die 49-Jährige bleibt auch künftig beim FC Schalke 04 zuständiges Vorstandsmitglied für die Bereiche Finanzen, Personal und Recht. Weitere Details, Zeitpläne und die Konditionen der neuen Anleihe sowie der Umtauschangebote für die derzeitigen Anleiheinvestoren gibt der Verein in den kommenden Wochen bekannt.
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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. Auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird ein Wertpapierprospekt erstellt und veröffentlicht werden. Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren oder einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung von Wertpapieren bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person konsultieren.
Ende der Insiderinformation 05.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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