Zürich - Die Fluggesellschaft Swiss kann wie bis anhin einen Teil ihrer Flüge von Air Baltic durchführen lassen. Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion sieht darin bei den Besatzungsmitgliedern keinen Verstoss gegen das Entsenderecht. Beim Wartungspersonal jedoch schon. Wie es in dem am Freitag publizierten Entscheid der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion hiess, gelten die Besatzungsmitglieder von Air Baltic, die Flüge für Swiss durchführen und sich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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