Die Auseinandersetzung um mangelhafte Senec-Stromspeicher geht in die nächste Runde - mit Rückenwind für die betroffenen Verbraucher:innen. Das Oberlandesgericht München hat mit Hinweisbeschluss vom 30. Juli 2025 (Az. 20 U 866/25 e) erkennen lassen, dass es die Berufung der Senec GmbH gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Landshut zurückweisen will. Die erste Instanz hat in ihrem Urteil zum Ausdruck gebracht, dass ein Sachmangel am Senec-Stromspeicher vorliegt. Diese Einschätzung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 Solarserver