Das noch nicht rechtskräftige Urteil gilt als bundesweit bedeutsamer Meilenstein für viele Landwirte, die sich gegen die von Industrie- und Handelskammern behauptete Beitragspflicht wehren. Die Vorinstanz hatte noch der IHK Recht gegeben. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ist ein Urteil gesprochen worden, das viele Landwirte mit Photovoltaik als Nebenerwerb interessieren dürfte. In der Konsequenz wären sie nämlich in aller Regel nicht mehr dazu verpflichtet, neben ihren Mitgliedsbeiträgen für die Landwirtschaftskammer auch noch Beiträge an die Industrie- und Handelskammer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 pv magazine Deutschland