EQS-Ad-hoc: CANCOM SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf CANCOM SE: CANCOM beschließt Aktienrückkauf München, 09. September 2025 - Der Vorstand der CANCOM SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 2025 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 22. September 2025 bis längstens zum 18. September 2026 bis zu Stück 3.151.534 eigene Aktien (bis zu 10 Prozent des Grundkapitals) zu erwerben. Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der Aktie der CANCOM SE im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Der Rückkauf soll unter Führung eines Wertpapierhauses oder eines Kreditinstituts nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Das beauftragte Wertpapierhaus oder Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der CANCOM SE. Es ist beabsichtigt, die erworbenen Aktien zu allen rechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft unter www.cancom.de im Bereich "Investoren" bekannt gegeben.
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2195148 09.09.2025 CET/CEST