Ab dem 1. Oktober müssen Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen jährlich mindestens 2500 Euro je Megawatt an die Standortgemeinde abführen. Repowering-Anlagen sind ebenfalls betroffen. Die Beteiligung kann auch durch Bürgerstromtarife erfolgen. Sachsen-Anhalt tritt in die Riege der Bundesländer ein, die den laut EEG möglichen Rahmen zur finanziellen Beteiligung der Kommunen am Ausbau der erneuerbaren Energien durch ein Landesgesetz erweitern. Betroffen sind Anlagen gemäß Paragraf 6 EEG, also Windkraft- sowie Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Der Landtag hat hierzu das sogenannte Akzeptanz- ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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