Lange war sie erwartet worden: Jetzt ist die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das Biomassepaket da. Nun können in der Oktober-Ausschreibung alte Biogasanlagen eine neue Förderung erhalten. Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Änderung einer bestehenden deutschen Regelung für Erzeugung von erneuerbarem Strom, das sogenannte Biomassepaket, genehmigt. Es geht um die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 25. Februar 2025. Mit dieser Änderung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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