Stuttgart - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Verurteilung des Täters im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim für rechtskräftig erklärt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, ist innerhalb der einwöchigen Frist keine Revision gegen das Urteil eingelegt worden.
Bereits am 16. September hatte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Bei dem Angriff in der Mannheimer Innenstadt am 31. Mai 2024 hatte der Attentäter, ein in Deutschland lebender Afghane, zunächst ein Vorstandsmitglied der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa angegriffen. Als mehrere Polizisten herbeieilten, kam es zu den tödlichen Messerstichen.
Der Afghane soll die Tat als Sympathisant des IS als bewusste Attacke auf eine islamkritische Kundgebung begangen haben. Im Prozess legte er ein Geständnis ab.
Bereits am 16. September hatte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Bei dem Angriff in der Mannheimer Innenstadt am 31. Mai 2024 hatte der Attentäter, ein in Deutschland lebender Afghane, zunächst ein Vorstandsmitglied der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa angegriffen. Als mehrere Polizisten herbeieilten, kam es zu den tödlichen Messerstichen.
Der Afghane soll die Tat als Sympathisant des IS als bewusste Attacke auf eine islamkritische Kundgebung begangen haben. Im Prozess legte er ein Geständnis ab.
© 2025 dts Nachrichtenagentur