Baurecht: Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach gelten im Vergleich zu Freiflächenanlagen als ökologisch und ökonomisch vorteilhaft, weshalb sie vom Staat gefordert und gefördert werden. Zunehmend kommt es jedoch zu Problemen, weil der Netzbetreiber der Anschluss verweigert. In der Politik hat sich schon vor einiger Zeit die Erkenntnis durchgesetzt, dass Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und anderen bereits versiegelten Flächen wie Parkplätzen gegenüber Anlagen auf der grünen Wiese vorzugswürdig sind. Sie greifen weniger in die Natur ein und können - zumindest in der Theorie - die vorhandene Leitungsinfrastruktur ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 pv magazine Deutschland