Luxus-Riese mit neuem Schwung!
Rückblick
Das Luxusgüterunternehmen LVMH vertreibt Marken wie Louis Vuitton, Moët & Chandon, Hennessy, Dior, TAG Heuer und Dom Perignon. Das von Bernard Arnault geführte Konglomerat verfügt über rund 75 Luxusmarken aus den Bereichen Mode, Schmuck, Hotels und Spirituosen. Die Aktie ist gerade, dabei ihre Bodenbildung abzuschließen.
LVMH-Aktie: Chart vom 01.10.2025, Kürzel: MC, Kurs: 525.50 EUR, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Seit Ende August hat der Kurs eine klare Widerstandszone um den Wert von 525 EUR aufgebaut. Diese wurde mehrfach getestet (Anfang September, Ende September/Anfang Oktober) und hat den Kurs vorerst daran gehindert, weiter zu steigen. Nun haben wir mit einem Schlusskurs darüber ein Kaufsignal erhalten.
Mögliches bärisches Szenario
Die gleitenden Durchschnitte, insbesondere der kurzfristigere EMA 20, fungieren jetzt als dynamische Unterstützung. Bei einem erfolgreichen Ausbruch ist ein kurzfristiger Test der ehemals Widerstandsmarke als neue Unterstützung üblich. Unterhalb der 20-Tagelinie wäre das positive Szenario negiert.
Meinung
Das US-Analysehaus Bernstein Research hat die Einstufung für LVMH mit einem Kursziel von 600 Euro und "Outperform" bestätigt. Trotz des Kursrückgangs in diesem Jahr bleibt die Aktie im Luxusgüterbereich für die Analysten die erste Wahl. Auch Goldman Sachs hat den Daumen gehoben. Dabei wurde die Einstufung mit "Buy" bestätigt und das Kursziel von 600 auf 625 Euro angehoben. Die chinesische Wirtschaft dürfte ihre Talsohle mittlerweile durchschritten haben und die Konsumnachfrage wieder anziehen. Damit hellen sich die Aussichten für LVMH auf. Die längerfristigen Perspektiven sind weiterhin positiv.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 258.70 Mrd. EUR
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 290.69 Mio. EUR
- Meine Meinung zu LVMH ist bullisch
- Quellennachweis: https://traderzeitung.de/boerse/stocks-in-action/stocks-in-action-diese-5-aktien-und-diese-trends-sollten-trader-auf-de-150289.html
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 01.10.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von