"Die EU hat das mit Marokko erzielte Abkommen zur Ausweitung der Zollvorteile, die marokkanische Produkte auf dem Gemeinschaftsmarkt genießen, auf Erzeugnisse aus der Westsahara veröffentlicht und dabei die beiden Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Oktober 2024 ignoriert. Dieses Abkommen ist bereits vorläufig in Kraft getreten und wird zu einem...Den vollständigen Artikel lesen ...
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