St. Gallen - Die Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS vom März 2023 erleidet im Nachhinein einen schweren Rückschlag. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erklärt in einem Entscheid, dass die von der Finanzmarktaufsicht (Finma) verfügte Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten über 16,5 Milliarden Franken rechtswidrig war. Das Gericht hat nun die Verfügung der Finma in einem Teilentscheid aufgehoben. Es gibt darin den rund 3000 Beschwerdeführenden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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