Bern - Die Finanzmarktaufsicht Finma will den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zur Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse nicht akzeptieren. Sie zieht den Entscheid nun an das Bundesgericht weiter, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte am Dienstag in einem Teilentscheid die Finma-Verfügung vom März 2023 aufgehoben, wonach die sogenannten AT1-Anleihen der angeschlagenen CS im Wert ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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