Die Kanzlei Nümann + Siebert hat im Auftrag von BSW und DGS die Entscheidung des BGH untersucht. "Im Grundsatz", so die Gutachter, sei lediglich eine Klarstellung im Energiewirtschaftsgesetz erforderlich. Mit einem "Verteilnetz light" ließen sich Photovoltaik-Mieterstrom und andere Konzepte zur Versorgung von Wohn- und Gewerbeimmobilen über lokale Arealnetze weiterhin umsetzen. Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im November gefällte Urteil in Sachen "Kundenanlage" und mehr noch die vom Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Mai getroffene Entscheidung zur Umsetzung dieses Urteils haben weite ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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