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PTA-Adhoc: HT5 AG: Bezirksgericht Hochdorf beschliesst Aufhebung der Nachlassstundung - HT5 evaluiert potenzielle Fusionspartner

DJ PTA-Adhoc: HT5 AG: Bezirksgericht Hochdorf beschliesst Aufhebung der Nachlassstundung - HT5 evaluiert potenzielle Fusionspartner

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

HT5 AG: Bezirksgericht Hochdorf beschliesst Aufhebung der Nachlassstundung - HT5 evaluiert potenzielle Fusionspartner

[ PDF ]

Hochdorf (pta000/22.10.2025/07:00 UTC+2)

Mit Entscheid vom 21. Oktober 2025 hat das zuständige Bezirksgericht Hochdorf (LU) die Nachlassstundung über die HT5 AG aufgehoben. Damit wird ein weiterer entscheidender Schritt im Rahmen der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft abgeschlossen. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben wird der Entscheid nach Ablauf von zehn Tagen ab Zustellung rechtskräftig, wenn nicht innerhalb dieser Frist eine vollständige Ausfertigung mit Begründung verlangt wird. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids.

Mit Eintritt der Rechtskraft beginnt für die HT5 AG eine neue Phase: Die Gesellschaft vollzieht die Pflichtwandlung der am 15. Handelstag nach Eintritt der Rechtskraft ausstehenden Anleihetitel der 2017 emittierten Anleihe (Valorennummer: 39 164 798, ISIN: CH0391647986, Symbol: HT517) in Aktien der HT5 gemäss Beschluss der Anleihegläubigerversammlung vom 13. Juni 2025. Am Datum der Pflichtwandlung soll auch das Rückkaufangebot der HT5 vom 16. Juli 2025 hinsichtlich der nicht der Pflichtwandlung unterliegenden Anleihetitel vollzogen werden.

Der letzte Handelstag der Anleihe ist voraussichtlich am 21. November 2025. Die Lieferung der neuen Aktien an die berechtigten Anleihegläubiger ist für den 24. November 2025, und der erste Handelstag der neuen Aktien ist für den 25. November 2025 vorgesehen.

Mit dem Gelingen der Sanierung ist der Weg frei für einen umfassenden Neustart und die strategische Neuausrichtung der HT5. In diesem Zusammenhang plant die Gesellschaft sich mit einem operativ tätigen Unternehmen zusammenzuschliessen, um dieses im Wege eines sogenannten "Reverse Takeovers" an die Schweizer Börse SIX Swiss Exchange zu bringen. Das Führungsteam der HT5 hat die Vorbereitungen für die nächste Phase bereits aufgenommen und befindet sich in konstruktiven Gesprächen mit potenziellen Partnern.

Andreas Leutenegger, Verwaltungsratspräsident der HT5, sagte: <>

Für Rückfragen

Investoren & Medien

HT5 AG Alexandre Müller ??????? +41 43 268 32 31

contact@ht5.ch

Über HT5 AG

HT5 ging aus der ehemaligen HOCHDORF-Gruppe hervor. Das Unternehmen ist an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange unter dem Kürzel HT5 und der ISIN: CH0024666528 kotiert. Die Aktionäre und Obligationäre von HT5 stimmten einer Sanierung mittels Schulden-zu-Eigenkapital-Umwandlung zu. Dieser Prozess soll bis zum vierten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Im Anschluss strebt HT5 als sanierte Gesellschaft mit substanziellen Verlustvorträgen einen Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen an, um dieses mittels eines sogenannten "Reverse Takeovers" an die Schweizer Börse zu bringen. HT5 wird von einem Verwaltungsrat mit umfangreicher Kapitalmarkterfahrung geleitet. Weitere Informationen sind unter www.ht5.ch zu finden.

(Ende)

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Aussender:      HT5 AG? 
           Bellevuestrasse 27 
           6280 Hochdorf 
           Schweiz 
Ansprechpartner:   Andreas Leutenegger 
E-Mail:        contact@ht5.ch 
Website:       www.ht5.ch 
ISIN(s):       CH0024666528 (Aktie) 
Börse(n):       SIX Swiss Exchange 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1761109200936 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

October 22, 2025 01:00 ET (05:00 GMT)

© 2025 Dow Jones News
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