Die Gerresheimer AG hat erste Ergebnisse einer externen Untersuchung zu Umsatzrealisierungen aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen im Geschäftsjahr 2024 vorgelegt. Eine beauftragte Kanzlei prüft, ob die Voraussetzungen für die Erfassung bestimmter Umsätze im Abschluss 2024 vorlagen. Anlass ist eine von der BaFin im September 2025 eingeleitete ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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