Gerresheimer (ISIN: DE000A0LD6E6) informiert über den Stand einer laufenden Untersuchung zur Umsatzerfassung aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen. Der Pharmaverpackungs-Spezialist hat nach Einleitung einer BaFin-Prüfung selbst eine externe Rechtsanwaltskanzlei beauftragt und erste Erkenntnisse veröffentlicht. Bei Bill-and-Hold-Vereinbarungen werden Waren bereits in Rechnung gestellt, obwohl die Auslieferung erst später erfolgt. Die Rechnungslegungsvorschriften stellen dafür strenge Anforderungen, um eine korrekte zeitliche Zuordnung zu gewährleisten. Die Prüfung konzentriert sich auf Verträge aus ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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