Berlin - Die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, fordert eine Reform des sogenannten "Hacker-Paragrafen".
Das BSI spreche sich ganz klar dafür aus, dass Menschen rechtlich abgesichert seien, die Schwachstellen in Unternehmens-IT offenlegen, sagte Plattner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). "Wenn jemand zu mir kommt und sagt, es gibt da ein Problem in deiner Software, dann darf diese Person nicht strafverfolgt werden. Dann müssen wir nur Danke sagen", so Plattner.
Wichtig sei es, dass die Akteure, zu denen private Hacker, aber auch Wissenschaftler gehören könnten, eine "gute Absicht" hätten, so die BSI-Chefin. Das heiße vor allem, sie müssten "die Sicherheit der IT-Landschaft verbessern wollen".
Derzeit verbietet der Paragraf 202a StGB das "Ausspähen von Daten" durch Personen, für die diese Daten nicht bestimmt sind und zu denen sie keinen berechtigten Zugang haben. Die Ampel-Koalition hatte in der letzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Ausnahmen vorsieht und "das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren" nicht unter Strafe stellt.
BSI-Chefin Plattner hob hervor, dass ein Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Forschern zu Sicherheitslücken in Firmen-IT im Justizministerium vorliege. "Da muss es jetzt zügig weitergehen. Das geplante Gesetz sieht vor, dass ethische Hacker entkriminalisiert werden. Und das ist richtig", sagte Plattner.
Das BSI spreche sich ganz klar dafür aus, dass Menschen rechtlich abgesichert seien, die Schwachstellen in Unternehmens-IT offenlegen, sagte Plattner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). "Wenn jemand zu mir kommt und sagt, es gibt da ein Problem in deiner Software, dann darf diese Person nicht strafverfolgt werden. Dann müssen wir nur Danke sagen", so Plattner.
Wichtig sei es, dass die Akteure, zu denen private Hacker, aber auch Wissenschaftler gehören könnten, eine "gute Absicht" hätten, so die BSI-Chefin. Das heiße vor allem, sie müssten "die Sicherheit der IT-Landschaft verbessern wollen".
Derzeit verbietet der Paragraf 202a StGB das "Ausspähen von Daten" durch Personen, für die diese Daten nicht bestimmt sind und zu denen sie keinen berechtigten Zugang haben. Die Ampel-Koalition hatte in der letzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Ausnahmen vorsieht und "das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren" nicht unter Strafe stellt.
BSI-Chefin Plattner hob hervor, dass ein Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Forschern zu Sicherheitslücken in Firmen-IT im Justizministerium vorliege. "Da muss es jetzt zügig weitergehen. Das geplante Gesetz sieht vor, dass ethische Hacker entkriminalisiert werden. Und das ist richtig", sagte Plattner.
© 2025 dts Nachrichtenagentur