In einem Schiedsspruch erhielt der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage Recht, der bis zum Setzen eines Zweirichtungszählers durch den Netzbetreiber einen eigenen Zähler installierte. Der war zwar nicht geeicht, aber trotzdem ausreichend, um den Anspruch auf Einspeisevergütung zu dokumentieren. Um die von einer Photovoltaik-Anlage ins Netz eingespeiste Energiemenge und damit den Vergütungsanspruch des Betreibers zu ermitteln, ist nicht immer ein geeichter Zähler erforderlich. Dies geht aus einem Schiedsspruch der Clearingstelle EEG KWKG hervor, die über rund zweieihalb Monate Überschusseinspeisung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 pv magazine Deutschland