Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission über das Habeck'sche "Solarpaket I" steht nach wie vor aus. In der Ausschreibung gilt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen die 20-Megawatt-Grenze, obwohl doch nach dem Willen des nationalen Gesetzgebers die 50-Megawatt-Grenze gelten sollte. Die Anlagengröße ist daher für den Moment der Inbetriebnahme von Freiflächenanlagen begrenzt auf die Leistungsgrenze von 20 Megawatt je Standort. […]Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission über das Habeck'sche "Solarpaket I" steht nach wie vor aus. In der Ausschreibung gilt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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