Ein Geschäftsführer nutzt einen von seiner Firma geleasten Porsche 911 dienstlich und privat. Nach einem Unfall stellt die Leasingfirma einen Ersatzwagen. Der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zahlt nur Mietwagenkosten, aber keinen Nutzungsausfall. Der BGH bestätigt dies. Eine Firma leaste für ihren Geschäftsführer einen Porsche 911 zur dienstlichen und privaten Nutzung überließ. Der Mann geriet in einen Unfall, für den der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners dem Grunde nach allein ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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