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BREAKING NEWS: Bohrprogramm gestartet - historisches Uranpotenzial wird jetzt "aufgebohrt"
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RTX: Luft- und Raumfahrtriese vor Breakout!

Zündet jetzt die nächste Stufe?

Rückblick

RTX ist einer der größten Konzerne im Bereich Luft- und Raumfahrt sowie Verteidigungstechnologie. Charttechnisch sahen wir nach einem Rücksetzer einen Kurssprung nach den Quartalszahlen. Aktuell konsolidiert die Aktie über dem EMA 20.

RTX-Aktie: Chart vom 12.11.2025, Kürzel: RTX, Kurs: 179.26 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Gelingt der Sprung über die Hürde bei 180.50 USD, würden wir ein Kaufsignale bekommen.

Mögliches bärisches Szenario

Zeigt die Aktie Schwäche und wird die 20-Tagelinie nachhaltig unterschritten, könnte das GAP bei 162 USD geschlossen werden.

Meinung

Am 21. Oktober veröffentlichte RTX die Ergebnisse für das 3. Quartal und meldete einen Umsatzanstieg von 12 % auf 22,5 Mrd. US-Dollar. Der Auftragsbestand erreichte einen Rekordwert von 251 Mrd. US-Dollar, aufgeteilt in 148 Mrd. US-Dollar im zivilen Luftfahrtbereich und 103 Mrd. US-Dollar im Verteidigungssektor. Das Unternehmen profitiert vom Wiederaufschwung der zivilen Luftfahrt sowie erhöhten Rüstungsausgaben durch geopolitische Spannungen.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 494.34 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1.55 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Exxon Mobil ist neutral
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 12.11.2025

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein Interessenskonflikt vor.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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