Der Bundestag hat die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie mit Änderungen angenommen. Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen müssen bald höhere Anforderungen an die Cybersicherheit erfüllen. Die Anzeigepflicht für kritische Komponenten entfällt zwar, ein rückwirkendes Verbot sicherheitskritischer Komponenten bestimmter Hersteller ist aber möglich. Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie angenommen. Nach halbstündiger Beratung entschieden sich die Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und AfD für eine vom Innenausschuss noch am Tag zuvor ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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