Ohne Comfort Letter ist eine Kapitalmarkttransaktion meist nicht möglich. Dieses Schreiben des Wirtschaftsprüfers gilt als wichtigster Bestandteil der Due Diligence und ist inzwischen für Emissionsbanken international unverzichtbar geworden. Doch nicht immer darf der Abschlussprüfer einen Comfort Letter erstellen, was die gesamte Kapitalmarkttransaktion gefährdet. Aber es gibt eine Lösung.
Die Finanzierung über die Kapitalmärkte erfordert in der Regel die Erstellung eines Wertpapierprospekts, der sämtliche für die Anlageentscheidung relevanten Informationen über den Emittenten sowie die angebotenen Wertpapiere enthält. In Deutschland setzt ein öffentliches Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekt voraus. Selbst bei nicht registrierungspflichtigen Privatplatzierungen an institutionelle Investoren wird üblicherweise ein dem Prospekt vergleichbares Angebotsdokument erstellt, das als Offering Memorandum oder Offering Circular bezeichnet wird.
In Deutschland haften neben dem Emittenten auch die begleitenden Emissionsbanken gesamtschuldnerisch für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts. Daher führen die Emissionsbanken eine Due-Diligence-Prüfung in Bezug auf die prospektrelevanten Sachverhalte durch. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Die Finanzierung über die Kapitalmärkte erfordert in der Regel die Erstellung eines Wertpapierprospekts, der sämtliche für die Anlageentscheidung relevanten Informationen über den Emittenten sowie die angebotenen Wertpapiere enthält. In Deutschland setzt ein öffentliches Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekt voraus. Selbst bei nicht registrierungspflichtigen Privatplatzierungen an institutionelle Investoren wird üblicherweise ein dem Prospekt vergleichbares Angebotsdokument erstellt, das als Offering Memorandum oder Offering Circular bezeichnet wird.
In Deutschland haften neben dem Emittenten auch die begleitenden Emissionsbanken gesamtschuldnerisch für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts. Daher führen die Emissionsbanken eine Due-Diligence-Prüfung in Bezug auf die prospektrelevanten Sachverhalte durch. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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