Das Bundeskartellamt hat heute den geplanten Erwerb der Kind-Hörakustikfilialen sowie des zu der Kind-Gruppe gehörenden Herstellers audifon GmbH & Co. KG durch die dänische Demant-Gruppe freigegeben.
Mit dem Vorhaben schließen sich der nach Filialen dritt- und der viertgrößte Einzelhändler von Hörgeräten in Deutschland zusammen. Kind betreibt bundesweit rund 600 Filialen unter der Marke Kind, Demant verfügt über rund 350 Filialen unter verschiedenen regionalen Marken- oder Unternehmensnamen wie z. B. Audika oder Ritter.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Durch den Zusammenschluss bildet sich die größte Hörakustikkette in Deutschland mit rund 1.000 Filialen. In den allermeisten betroffenen Städten und Regionen gibt es aber auch nach der Fusion hinreichenden Wettbewerb durch andere bundesweit tätige Ketten sowie regionale Anbieter und damit genügend Ausweichalternativen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. In 15 regionalen Märkten hatten wir zuletzt noch gewisse Bedenken. Wegen der geringen Größe dieser Märkte erlaubt aber das deutsche Kartellrecht keine Untersagung des Gesamtvorhabens."
In Deutschland gibt es insgesamt mehr als 7.000 Hörakustikstandorte. Mit der Sonova Retail Deutschland GmbH (Marke: Geers) und der Amplifon Deutschland (Teil des italienischen Konzerns Amplifon S.p.A.) existieren neben den Zusammenschlussbeteiligten zwei international tätige Anbieter, die in Deutschland jeweils auf eine hohe dreistellige Zahl an Standorten kommen. Weitere Wettbewerber sind zahlreiche regionale Ketten und unabhängige Einzelhändler. Zudem bieten führende Optiker-Ketten wie Fielmann, Apollo und Rottler in einem Teil ihrer Filialen auch Hörakustik-Dienstleistungen an. Daneben führen manche HNO-Praxen zusätzlich eine hörakustische Versorgung durch.
Das Bundeskartellamt hatte sich zunächst einen Überblick über die Marktverhältnisse in allen Einzugsgebieten der verschiedenen Standorte der Beteiligten verschafft und im Anschluss für rund 80 Einzugsgebiete die genauen lokalen Wettbewerbsverhältnisse ermittelt. Nach vorläufiger Betrachtung bestanden demnach für 17 der betroffenen Regionalmärkte wettbewerbliche Bedenken.
Nachdem das Bundeskartellamt die Unternehmen über diese Bedenken informiert hatte, nahmen die Beteiligten die Anmeldung ihres ursprünglichen Vorhabens zurück und meldeten den Zusammenschluss in leicht veränderter Form erneut zur Prüfung an. Drei Akustiker-Standorte in der Umgebung von Kassel wurden an ein unabhängiges drittes Unternehmen veräußert und sind nun nicht mehr Gegenstand des Vorhabens.
Die nach wie vor für 15 Markträume bestehenden wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes, etwa im Erzgebirge oder im Saarland, konnten für die Gesamtentscheidung nun keine Berücksichtigung mehr finden. In der Fusionskontrolle gilt die sog. Bagatellmarktklausel (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 GWB), nach welcher Zusammenschlüsse nur dann untersagt werden können, wenn das Gesamtvolumen der einzelnen Märkte, auf denen die Fusion zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen wird, mindestens 20 Mio. Euro erreicht. Dies war nach der Änderung des Vorhabens nicht mehr der Fall.
Neben dem Bereich der Hörakustikfilialen betrifft der Zusammenschluss auch den Markt für die Herstellung von Hörgeräten. Demant übernimmt ebenfalls die bisher zu Kind gehörende audifon, einen eher kleinen Hersteller von Hörgeräten. Trotz der bedeutenden Marktstellung von Demant als Hörgeräte-Hersteller hat diese Übernahme keine wettbewerblich problematischen Auswirkungen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es auch nach dem Zusammenschluss eine ausreichende Auswahl an Hörgeräten alternativer Hersteller wie bspw. WS Audiology, Sonova und GN Hearing, die unter bekannten Markennamen vertrieben werden. Der Innovationswettbewerb insbesondere zwischen den weltweit tätigen Herstellern von Hörgeräten wird durch die Übernahme nicht beeinträchtigt. Auch im vertikalen Verhältnis zwischen Hörgeräteherstellern und Hörakustikern führt der Zusammenschluss zu keiner Beeinträchtigung des Wettbewerbs.
Mit dem Vorhaben schließen sich der nach Filialen dritt- und der viertgrößte Einzelhändler von Hörgeräten in Deutschland zusammen. Kind betreibt bundesweit rund 600 Filialen unter der Marke Kind, Demant verfügt über rund 350 Filialen unter verschiedenen regionalen Marken- oder Unternehmensnamen wie z. B. Audika oder Ritter.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Durch den Zusammenschluss bildet sich die größte Hörakustikkette in Deutschland mit rund 1.000 Filialen. In den allermeisten betroffenen Städten und Regionen gibt es aber auch nach der Fusion hinreichenden Wettbewerb durch andere bundesweit tätige Ketten sowie regionale Anbieter und damit genügend Ausweichalternativen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. In 15 regionalen Märkten hatten wir zuletzt noch gewisse Bedenken. Wegen der geringen Größe dieser Märkte erlaubt aber das deutsche Kartellrecht keine Untersagung des Gesamtvorhabens."
In Deutschland gibt es insgesamt mehr als 7.000 Hörakustikstandorte. Mit der Sonova Retail Deutschland GmbH (Marke: Geers) und der Amplifon Deutschland (Teil des italienischen Konzerns Amplifon S.p.A.) existieren neben den Zusammenschlussbeteiligten zwei international tätige Anbieter, die in Deutschland jeweils auf eine hohe dreistellige Zahl an Standorten kommen. Weitere Wettbewerber sind zahlreiche regionale Ketten und unabhängige Einzelhändler. Zudem bieten führende Optiker-Ketten wie Fielmann, Apollo und Rottler in einem Teil ihrer Filialen auch Hörakustik-Dienstleistungen an. Daneben führen manche HNO-Praxen zusätzlich eine hörakustische Versorgung durch.
Das Bundeskartellamt hatte sich zunächst einen Überblick über die Marktverhältnisse in allen Einzugsgebieten der verschiedenen Standorte der Beteiligten verschafft und im Anschluss für rund 80 Einzugsgebiete die genauen lokalen Wettbewerbsverhältnisse ermittelt. Nach vorläufiger Betrachtung bestanden demnach für 17 der betroffenen Regionalmärkte wettbewerbliche Bedenken.
Nachdem das Bundeskartellamt die Unternehmen über diese Bedenken informiert hatte, nahmen die Beteiligten die Anmeldung ihres ursprünglichen Vorhabens zurück und meldeten den Zusammenschluss in leicht veränderter Form erneut zur Prüfung an. Drei Akustiker-Standorte in der Umgebung von Kassel wurden an ein unabhängiges drittes Unternehmen veräußert und sind nun nicht mehr Gegenstand des Vorhabens.
Die nach wie vor für 15 Markträume bestehenden wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes, etwa im Erzgebirge oder im Saarland, konnten für die Gesamtentscheidung nun keine Berücksichtigung mehr finden. In der Fusionskontrolle gilt die sog. Bagatellmarktklausel (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 GWB), nach welcher Zusammenschlüsse nur dann untersagt werden können, wenn das Gesamtvolumen der einzelnen Märkte, auf denen die Fusion zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen wird, mindestens 20 Mio. Euro erreicht. Dies war nach der Änderung des Vorhabens nicht mehr der Fall.
Neben dem Bereich der Hörakustikfilialen betrifft der Zusammenschluss auch den Markt für die Herstellung von Hörgeräten. Demant übernimmt ebenfalls die bisher zu Kind gehörende audifon, einen eher kleinen Hersteller von Hörgeräten. Trotz der bedeutenden Marktstellung von Demant als Hörgeräte-Hersteller hat diese Übernahme keine wettbewerblich problematischen Auswirkungen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es auch nach dem Zusammenschluss eine ausreichende Auswahl an Hörgeräten alternativer Hersteller wie bspw. WS Audiology, Sonova und GN Hearing, die unter bekannten Markennamen vertrieben werden. Der Innovationswettbewerb insbesondere zwischen den weltweit tätigen Herstellern von Hörgeräten wird durch die Übernahme nicht beeinträchtigt. Auch im vertikalen Verhältnis zwischen Hörgeräteherstellern und Hörakustikern führt der Zusammenschluss zu keiner Beeinträchtigung des Wettbewerbs.
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