In einem Hinweisverfahren wurde geprüft, unter welchen Bedingungen der im EEG 2023 definierte Vergütungszuschlag für Volleinspeisung aus Photovoltaik-Anlagen gewährt werden muss. Anlagenbetreiber müssen die Volleinspeisung in Textform und jeweils vor dem 1. Dezember für das darauffolgende Kalenderjahr anmelden. Wer eine unter das Photovoltaik-Anlage betreibt und sie nicht zum Eigenverbrauch nutzt, sondern den gesamten Ertrag - mit Ausnahme der direkt zum Betrieb der Anlage benötigten, geringen Energiemengen - ins Netz einspeist, erhält hierfür bei Inbetriebnahme nach dem 29. Juli 2022 eine erhöhte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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