Am 28. September 2025 endete eine Ära im schweizerischen Steuerrecht: Die Besteuerung des Eigenmietwerts von selbstgenutztem Wohneigentum läuft aus. Im Gegenzug dürfen die Kantone eine Immobiliensteuer auf privat genutzte Zweitliegenschaften einführen. Angesichts des Wegfalls zahlreicher Abzüge, gezielter Ausnahmen für Schuldzinsen und eines unklaren Zeitplans für die Umsetzung fragen sich viele Eigentümer, welche konkreten Folgen diese Änderung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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