Ministerin Daniela Schmitt setzt die besonderen Regeln für die belasteten, sogenannten "Roten Gebiete" vorerst aus. Anlass ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025, das zentrale Rechtsgrundlagen der Gebietsausweisung - § 13a Düngeverordnung in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes - als nicht...Den vollständigen Artikel lesen ...
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