Vereine und andere Körperschaften dürfen künftig Photovoltaik- und andere erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben, ohne die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit zu gefährden. Einschränkungen bleiben aber bestehen. Umsatzsteuer für die Gastronomie, Pendlerpauschale, Höchstbeträge für Parteispenden - das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Steueränderungsgesetz 2025 betrifft diverse, teils heiß diskutierte Themen. Kaum Gesprächsbedarf bestand hingegen bei einer Änderung, die gemeinnützigen Organisationen den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen wesentlich erleichtert. Für solche Körperschaften gilt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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