Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv Bern - Der Ständerat hat entschieden, dass die Kartellbehörde bei der Beurteilung von Abreden künftig auch quantitative Aspekte berücksichtigen muss. Zudem sollen die Kostenschätzungen für neue Regulierungsvorschläge nicht mehr von den regulierungswilligen Bundesämtern selbst, sondern unabhängig erfolgen. Beide Entscheide stärken die Rechts- und Planungssicherheit und schützen KMU vor den ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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