Berlin (ots) -
Zur aktuellen Berichterstattung über das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Az. 14 U 132/22) stellt Flightright klar:
Ja, einige Formulierungen müssen wir künftig anders ausdrücken. Nein, unsere Arbeit ändert sich dadurch nicht.
Wir kämpfen weiter für die Durchsetzung von Passagierrechten: unverändert, selbstbewusst und im Interesse der Verbraucher:innen. Wer glaubt, uns seien die Flügel gestutzt worden, hat die Urteilsbegründung offenbar nur im Sturzflug überflogen. Im Verfahren ging es nicht um die Rechtmäßigkeit von Fluggastrechtsportalen, sondern um präzise Formulierungen. Und die kurze Version lautet:
Unsere Mission bleibt. Punkt.
Ryanair griff vieles an, und scheiterte mit den meisten Punkten
Ryanair hatte eine ganze Liste von Aussagen beanstandet. Das Ergebnis ist eindeutig:
Rund zwei Drittel dieser Aussagen wurden vom OLG Hamburg ausdrücklich zugunsten von Flightright bestätigt. Besonders bemerkenswert: Das Gericht hält es weiterhin für zulässig, dass wir darauf hinweisen dürfen, dass Ryanair strategisch versucht, Fluggastrechteportale auszubremsen.
"Wenn Ryanair so viel Energie darauf verwendet, uns den Mund zu verbieten, zeigt das vor allem eines: wie relevant unsere Arbeit für Verbraucher:innen ist.", sagt Flightright CEO Dr. Jan-Frederik Arnold.
Mehr Transparenz? Kein Problem - das ist unser Markenkern.
Das Gericht möchte, dass wir die Information über einen möglichen 14-Prozent-Anwaltszuschlag künftig noch früher und deutlicher kommunizieren.
Das können wir machen. Machen wir sogar schon heute. Zur Einordnung:
Die Gebühr fällt ausschließlich im Erfolgsfall an. Sie greift nur dann, wenn eine Airline eine klare Entschädigungspflicht ignoriert und wir deshalb für unsere Kund:innen vor Gericht ziehen müssen. Die Gebühr wird aus dem erstrittenen Betrag abgezogen, niemals davor. Transparenz ist für uns kein Zwang, sondern Geschäftsmodell. Dass Airlines, die trotz eindeutiger EU-Rechtslage Entschädigungen verweigern oder verzögern, nicht denselben Transparenzpflichten unterliegen, kommentieren wir an dieser Stelle lieber nicht weiter. Wir denken uns unseren Teil. Unsere Kund:innen sicherlich auch.
Warum Schlichtungsstellen Flightright nicht ersetzen - sondern ergänzen
Ein Punkt, der in der Berichterstattung untergegangen ist: Fluggäste nutzen Flightright, weil Schlichtungsstellen nicht leisten können, was wir leisten. Schlichtungsstellen setzen auf freiwillige Einigungen, Airlines können deren Vorschläge allerdings einfach ignorieren.
Selbst bei Einigung entsteht nur ein außergerichtlicher Vertrag. Wird der nicht erfüllt, bleibt Passagieren nur der Gang zum Gericht. Dieser ist mit Kosten- und einem Prozessrisiko verbunden. Komplexe oder rechtlich ungeklärte Fälle dürfen Schlichtungsstellen laut Gesetz sogar ablehnen. Genau diese Fälle sind aber entscheidend für Verbraucherschutz und die Weiterentwicklung der Fluggastrechte.
"Flightright steht für echte Rechtsdurchsetzung: Wir scheuen den gerichtlichen Weg nicht. Zudem tragen wir das Risiko, damit unsere Kund:innen ihr Recht bekommen.", hält Dr. Jan-Frederik Arnold fest.
Und zum Thema "Lästern über Ryanair" ...
Abschließend kommentiert Flightright CEO Dr. Jan-Frederik Arnold die Aufforderung des Gerichts, sich künftig wohlwohlender über Ryanair zu äußern, wie folgt: "Das Gericht meint, wir sollten uns gelegentlich etwas höflicher ausdrücken? Fair enough. Unsere Energie setzen wir ohnehin nicht fürs Kommentieren von Airlines ein, sondern dafür, unseren Kund:innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Jeden Tag."
Die gute Nachricht zum Schluss: Ryanair-Kund:innen haben ohnehin genug eigene Erfahrungen: diese brauchen wir gar nicht weiter zu kommentieren.
Pressekontakt:
Lena Knoblauch
presse@flightright.de
0152 54633145
Original-Content von: flightright, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/106327/6175931
Zur aktuellen Berichterstattung über das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Az. 14 U 132/22) stellt Flightright klar:
Ja, einige Formulierungen müssen wir künftig anders ausdrücken. Nein, unsere Arbeit ändert sich dadurch nicht.
Wir kämpfen weiter für die Durchsetzung von Passagierrechten: unverändert, selbstbewusst und im Interesse der Verbraucher:innen. Wer glaubt, uns seien die Flügel gestutzt worden, hat die Urteilsbegründung offenbar nur im Sturzflug überflogen. Im Verfahren ging es nicht um die Rechtmäßigkeit von Fluggastrechtsportalen, sondern um präzise Formulierungen. Und die kurze Version lautet:
Unsere Mission bleibt. Punkt.
Ryanair griff vieles an, und scheiterte mit den meisten Punkten
Ryanair hatte eine ganze Liste von Aussagen beanstandet. Das Ergebnis ist eindeutig:
Rund zwei Drittel dieser Aussagen wurden vom OLG Hamburg ausdrücklich zugunsten von Flightright bestätigt. Besonders bemerkenswert: Das Gericht hält es weiterhin für zulässig, dass wir darauf hinweisen dürfen, dass Ryanair strategisch versucht, Fluggastrechteportale auszubremsen.
"Wenn Ryanair so viel Energie darauf verwendet, uns den Mund zu verbieten, zeigt das vor allem eines: wie relevant unsere Arbeit für Verbraucher:innen ist.", sagt Flightright CEO Dr. Jan-Frederik Arnold.
Mehr Transparenz? Kein Problem - das ist unser Markenkern.
Das Gericht möchte, dass wir die Information über einen möglichen 14-Prozent-Anwaltszuschlag künftig noch früher und deutlicher kommunizieren.
Das können wir machen. Machen wir sogar schon heute. Zur Einordnung:
Die Gebühr fällt ausschließlich im Erfolgsfall an. Sie greift nur dann, wenn eine Airline eine klare Entschädigungspflicht ignoriert und wir deshalb für unsere Kund:innen vor Gericht ziehen müssen. Die Gebühr wird aus dem erstrittenen Betrag abgezogen, niemals davor. Transparenz ist für uns kein Zwang, sondern Geschäftsmodell. Dass Airlines, die trotz eindeutiger EU-Rechtslage Entschädigungen verweigern oder verzögern, nicht denselben Transparenzpflichten unterliegen, kommentieren wir an dieser Stelle lieber nicht weiter. Wir denken uns unseren Teil. Unsere Kund:innen sicherlich auch.
Warum Schlichtungsstellen Flightright nicht ersetzen - sondern ergänzen
Ein Punkt, der in der Berichterstattung untergegangen ist: Fluggäste nutzen Flightright, weil Schlichtungsstellen nicht leisten können, was wir leisten. Schlichtungsstellen setzen auf freiwillige Einigungen, Airlines können deren Vorschläge allerdings einfach ignorieren.
Selbst bei Einigung entsteht nur ein außergerichtlicher Vertrag. Wird der nicht erfüllt, bleibt Passagieren nur der Gang zum Gericht. Dieser ist mit Kosten- und einem Prozessrisiko verbunden. Komplexe oder rechtlich ungeklärte Fälle dürfen Schlichtungsstellen laut Gesetz sogar ablehnen. Genau diese Fälle sind aber entscheidend für Verbraucherschutz und die Weiterentwicklung der Fluggastrechte.
"Flightright steht für echte Rechtsdurchsetzung: Wir scheuen den gerichtlichen Weg nicht. Zudem tragen wir das Risiko, damit unsere Kund:innen ihr Recht bekommen.", hält Dr. Jan-Frederik Arnold fest.
Und zum Thema "Lästern über Ryanair" ...
Abschließend kommentiert Flightright CEO Dr. Jan-Frederik Arnold die Aufforderung des Gerichts, sich künftig wohlwohlender über Ryanair zu äußern, wie folgt: "Das Gericht meint, wir sollten uns gelegentlich etwas höflicher ausdrücken? Fair enough. Unsere Energie setzen wir ohnehin nicht fürs Kommentieren von Airlines ein, sondern dafür, unseren Kund:innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Jeden Tag."
Die gute Nachricht zum Schluss: Ryanair-Kund:innen haben ohnehin genug eigene Erfahrungen: diese brauchen wir gar nicht weiter zu kommentieren.
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Lena Knoblauch
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