Der Freistaat hat für neue Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen nun eine eigene Beteiligungsregelung verabschiedete, die allerdings nur für EEG-geförderte Anlagen gilt. Es sind Direktzahlungen an die Kommune möglich, aber auch individuelle Modelle. Der bayerische Landtag hat am Dienstag eine verpflichtende Beteiligung der Kommunen an neuen Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab drei Megawatt Leistung beschlossen. Nach einer hitzigen Debatte im Landtag erhielt der Gesetzentwurf eine Mehrheit. Nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt kann die Neuregelung am 1. Januar 2026 in Kraft treten. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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