Bern - Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat kartellrechtliche Vorbehalte gegenüber einer Grundsatzvereinbarung zwischen SRG SSR und dem Verlegerverband Schweizer Medien. Der Verlegerverband betonte am Dienstag sein Unverständnis über die Auffassung des Weko-Sekretariats im Medienbereich. Die SRG und der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) hatten das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) um die wettbewerbsrechtliche Beurteilung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 Moneycab