Im Kern wird die bestehende Anreizregulierung für alle Gasnetzbetreiber und die Verteilernetzbetreiber Strom über 2027 hinaus fortgeführt. Es gibt jedoch einige neue Komponenten, die ergänzt werden. Bis Ende Januar 2026 werden die Vorschläge jetzt noch einmal konsultiert. "Wir machen die Kostenregulierung effektiver und einfacher und vor allem weniger bürokratisch. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen verlässlich bleiben. " So beschreibt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, die Festlegungen seiner Behörde im sogenannten NEST-Prozess. Im Kern werde die bestehende Anreizregulierung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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