Während die Behörde ihre Festlegungskompetenz für die Ausschreibungen von Dachanlagen und Windparks an Land nutzte, beließ sie den geltenden Höchstwert bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen und den Innovationsausschreibungen auf dem aktuellen Niveau. Die Höchstwerte gelten für alle Ausschreibungen im kommenden Jahr. Die Bundesnetzagentur hat neue Höchstwerte für die Ausschreibungen von Photovoltaik-Dachanlagen und Windparks an Land im Jahr 2026 festgelegt. So gilt bei den Photovoltaik-Ausschreibungen des zweiten Segments, die sich auf Dachanlagen und Anlagen an Lärmschutzwänden ab einem Megawatt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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