Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss der Palo Alto Networks, Inc. (Santa Clara, USA) und der CyberArk Software Ltd. (Petach Tikva, Israel) nach eingehender Prüfung freigegeben.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass dem Vorhaben keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken entgegenstehen. Gegenstand des Zusammenschlusses ist die Zusammenführung unterschiedlicher Lösungen im Bereich der Sicherheitssoftware für Unternehmen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: "Unsere Prüfung hat gezeigt, dass Palo Alto Networks und CyberArk auch nach dem Zusammenschluss in dynamischen und wettbewerbsintensiven Märkten tätig sein werden. Die Unternehmen verfügen nicht über eine Stellung, die es ihnen erlauben würde, Wettbewerber durch Produktbündelungen vom Markt auszuschließen oder Kunden in wettbewerblich bedenklicher Art und Weise an sich zu binden."
Im Mittelpunkt der Untersuchung standen mögliche konglomerate Effekte, also wettbewerbliche Auswirkungen, die sich aus der Verknüpfung komplementärer Produkte oder Dienstleistungen ergeben können. Solche Effekte gewinnen insbesondere in Software- und Technologiemärkten zunehmend an Bedeutung. Im vorliegenden Fall betraf dies vor allem die Privileged-Access-Management-Lösungen (PAM) von CyberArk zur Kontrolle und Absicherung besonders sensibler Zugangsrechte. Palo Alto Networks ist vor allem in den Bereichen Netzwerk- und Cloud-Sicherheit tätig. Zwar bestehen funktionale Anknüpfungspunkte zwischen den Produktportfolios, es gibt aber nur in einem Randbereich Überschneidungen bei den Produkten, die die beiden Unternehmen anbieten.
Die Marktermittlungen haben zudem ergeben, dass auf allen betroffenen Märkten zahlreiche leistungsfähige Wettbewerber aktiv sind, darunter auch Anbieter mit ähnlich breiten Portfolios sowie große Cloud-Unternehmen. Abschottungseffekte durch Bündelung oder Kopplung von Produkten sind nicht zu erwarten. Kunden und andere Marktteilnehmer haben die Gefahr von Lock-in-Effekten, die Softwaremärkte häufig kennzeichnen, für die Produkte der Zusammenschlussbeteiligten als eher gering bemessen.
Hinzu kommt, dass schon die technische Bündelung der Produkte von Marktteilnehmern teilweise als anspruchsvoll angesehen wird. Die betroffenen Märkte sind zudem in besonderem Maße durch Multi-Vendor-Strategien geprägt, da Kunden bewusst Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern vermeiden wollen. Teilweise wurde auch die Sorge geäußert, dass eine zu starke Konzentration auf Produktbündel eines Anbieters möglicherweise die Anfälligkeit gegenüber Cyberangriffen erhöhen könnte.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass dem Vorhaben keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken entgegenstehen. Gegenstand des Zusammenschlusses ist die Zusammenführung unterschiedlicher Lösungen im Bereich der Sicherheitssoftware für Unternehmen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: "Unsere Prüfung hat gezeigt, dass Palo Alto Networks und CyberArk auch nach dem Zusammenschluss in dynamischen und wettbewerbsintensiven Märkten tätig sein werden. Die Unternehmen verfügen nicht über eine Stellung, die es ihnen erlauben würde, Wettbewerber durch Produktbündelungen vom Markt auszuschließen oder Kunden in wettbewerblich bedenklicher Art und Weise an sich zu binden."
Im Mittelpunkt der Untersuchung standen mögliche konglomerate Effekte, also wettbewerbliche Auswirkungen, die sich aus der Verknüpfung komplementärer Produkte oder Dienstleistungen ergeben können. Solche Effekte gewinnen insbesondere in Software- und Technologiemärkten zunehmend an Bedeutung. Im vorliegenden Fall betraf dies vor allem die Privileged-Access-Management-Lösungen (PAM) von CyberArk zur Kontrolle und Absicherung besonders sensibler Zugangsrechte. Palo Alto Networks ist vor allem in den Bereichen Netzwerk- und Cloud-Sicherheit tätig. Zwar bestehen funktionale Anknüpfungspunkte zwischen den Produktportfolios, es gibt aber nur in einem Randbereich Überschneidungen bei den Produkten, die die beiden Unternehmen anbieten.
Die Marktermittlungen haben zudem ergeben, dass auf allen betroffenen Märkten zahlreiche leistungsfähige Wettbewerber aktiv sind, darunter auch Anbieter mit ähnlich breiten Portfolios sowie große Cloud-Unternehmen. Abschottungseffekte durch Bündelung oder Kopplung von Produkten sind nicht zu erwarten. Kunden und andere Marktteilnehmer haben die Gefahr von Lock-in-Effekten, die Softwaremärkte häufig kennzeichnen, für die Produkte der Zusammenschlussbeteiligten als eher gering bemessen.
Hinzu kommt, dass schon die technische Bündelung der Produkte von Marktteilnehmern teilweise als anspruchsvoll angesehen wird. Die betroffenen Märkte sind zudem in besonderem Maße durch Multi-Vendor-Strategien geprägt, da Kunden bewusst Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern vermeiden wollen. Teilweise wurde auch die Sorge geäußert, dass eine zu starke Konzentration auf Produktbündel eines Anbieters möglicherweise die Anfälligkeit gegenüber Cyberangriffen erhöhen könnte.
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