Der Bundesverband bezeichnet die Novelle des Stromsteuerrechts als einen "erfreulich großen Wurf zur Entbürokratisierung". Demnach werden Photovoltaik-Volleinspeiseanlagen größer zwei Megawatt künftig nicht mehr als Versorger eingestuft. Auch der Multi-Use-Einsatz von Speichern und bidirektionales Laden sind in dem Gesetz berücksichtigt. Die wieder eingeschränkte baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich hat der Bundesrat ebenfalls noch verabschiedet. Kurz vor Weihnachten gibt es dann doch noch ein kleines Geschenk der Politik für die Solar- und Speicherbranche: Mit der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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