Der Bundesrat hat nun auch der Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Netzanschlussverfahren für die großen Batteriespeicher nicht mehr unter die Kraftwerksnetzanschlussverordnung fallen. Ein alternatives Verfahren gibt es allerdings noch nicht. Mit der Zustimmung des Bundesrats am Freitag ist klar, die Netzanschlussverfahren für große Batteriespeicher ab 100 Megawatt Leistung werden künftig nicht mehr nach der Kraftwerksnetzanschlussverordnung - kurz KraftNAV - erfolgen. Die Änderung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Änderung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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