EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: SAF-HOLLAND SE
/ Aktienrückkaufprogramm 2025
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 22. Dezember 2025 wurden insgesamt 94.703 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2025 wurde mit Bekanntmachung vom 20. November 2025 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mitgeteilt. Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Die Gesamtzahl der bis einschließlich 22. Dezember 2025 im Rahmen des Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf 366.453 Stück Aktien. Der Aktienrückkauf erfolgte durch eine von der SAF-HOLLAND SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA). Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter folgendem Link veröffentlicht: https://corporate.safholland.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf Bessenbach, den 23. Dezember 2025 SAF-HOLLAND SE Der Vorstand 23.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | SAF-HOLLAND SE |
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