Das Europäische Parlament hat nach jahrelangen Diskussionen den Geltungsbereich der Sorgfaltspflichten-Richtlinie auf Großkonzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 1,5 Mrd. € festgesetzt. Diese Umsatzgrenze gilt auch für Unternehmen aus Drittstaaten und deren Berichtspflicht für Sorgfaltspflichten. In Kraft treten sollen die...Den vollständigen Artikel lesen ...
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