Ab dem 1. Januar 2026 profitieren deutsche Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, von einer deutlich ausgeweiteten Forschungszulage.
Mit der Reform erhöht die Bundesregierung die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Forschungs- und Entwicklungsausgaben von bisher zehn auf zwölf Millionen Euro pro Jahr. Dadurch können Unternehmen künftig Steuergutschriften von bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich erhalten. Ziel der Maßnahme ist es, Innovationen zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und die Liquidität forschender Unternehmen zu verbessern. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Mit der Reform erhöht die Bundesregierung die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Forschungs- und Entwicklungsausgaben von bisher zehn auf zwölf Millionen Euro pro Jahr. Dadurch können Unternehmen künftig Steuergutschriften von bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich erhalten. Ziel der Maßnahme ist es, Innovationen zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und die Liquidität forschender Unternehmen zu verbessern. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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