Nürnberg - Im Jahr 2025 ist die Zahl der Widersprüche und Klagen im Zusammenhang mit dem Bürgergeld gestiegen. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit am Montag mit. Insgesamt gingen demnach 501.667 Widersprüche in den Jobcentern ein, was einem Anstieg von 78.310 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Zahl der Klagen erhöhte sich um 4.379 auf 53.164.
Die häufigsten Widersprüche betrafen die Berechnung der Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld sowie die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen. Viele Widersprüche fielen unter die Kategorie "Sonstiges", die unter anderem das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen oder die fehlende Mitwirkung umfasst. Bei den Klagen bezogen sich die meisten Fälle auf die Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung sowie die Zugangsvoraussetzungen zum SGB II.
Im Jahr 2025 bearbeiteten die Jobcenter 476.728 Widersprüche. Rund 61 Prozent davon wurden zurückgewiesen oder von den Leistungsberechtigten selbst zurückgezogen. In 147.213 Fällen wurde die zuvor ergangene Entscheidung revidiert. Bei knapp der Hälfte der Entscheidungen konnte erst im Widerspruch neu entschieden werden, da fehlende Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden. Eine fehlerhafte Rechtsanwendung vonseiten der Jobcenter lag in 42.303 Fällen vor. Insgesamt 52.858 Klagen konnten die Gerichte im vergangenen Jahr abschließen. Bei zwei Dritteln der Fälle wurde das Vorgehen der Jobcenter bestätigt, bei knapp einem Drittel führten die Klagen zu einer neuen Entscheidung.
Die häufigsten Widersprüche betrafen die Berechnung der Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld sowie die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen. Viele Widersprüche fielen unter die Kategorie "Sonstiges", die unter anderem das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen oder die fehlende Mitwirkung umfasst. Bei den Klagen bezogen sich die meisten Fälle auf die Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung sowie die Zugangsvoraussetzungen zum SGB II.
Im Jahr 2025 bearbeiteten die Jobcenter 476.728 Widersprüche. Rund 61 Prozent davon wurden zurückgewiesen oder von den Leistungsberechtigten selbst zurückgezogen. In 147.213 Fällen wurde die zuvor ergangene Entscheidung revidiert. Bei knapp der Hälfte der Entscheidungen konnte erst im Widerspruch neu entschieden werden, da fehlende Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden. Eine fehlerhafte Rechtsanwendung vonseiten der Jobcenter lag in 42.303 Fällen vor. Insgesamt 52.858 Klagen konnten die Gerichte im vergangenen Jahr abschließen. Bei zwei Dritteln der Fälle wurde das Vorgehen der Jobcenter bestätigt, bei knapp einem Drittel führten die Klagen zu einer neuen Entscheidung.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
