Mieter haben normalerweise Anspruch auf die Zustimmung ihres Vermieters zu einer Steckersolaranlage. Diese Zustimmung darf der Vermieter laut einem Rechtsgutachten nicht vom Verzicht des Mieters auf einen Steckerspeicher abhängig machen. Zu diesem Schluss kommt der Tübinger Fachanwalt für Mietrecht Dr. David Greiner in einem Rechtsgutachten für den in Freiburg ansässigen Verein Balkon.Solar e.V. Der Jurist widerspricht damit einem Musterformular, das ein Verlags aus dem Umfeld des Hausbesitzer-Verbandsnetzwerks ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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