Bern - Am 8. März entscheiden Volk und Stände darüber, ob die Bargeldversorgung in der Bundesverfassung verankert wird. Praktische Auswirkungen hat das keine. Dennoch hat Finanzministerin Karin Keller-Sutter am Dienstag für die Reform mit Symbolcharakter geworben. Artikel 99 der Bundesverfassung regelt die Geld- und Währungspolitik. «Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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