Biomethan statt Erdgas. Diese Option ist bereits im derzeit gültigen Gebäudeenergiegesetz enthalten. Doch neue Gasheizungen sind damit noch nicht klimafreundlich. Und auch ein neues Gas-BHKW im Fernwärmenetz könnte zum Investitionsrisiko werden. Ab 2029 ist reines Erdgas laut Gebäudeenergiegesetz (GEG)'ˆnicht mehr zulässig. Es muss einen 15-prozentigen Anteil an Wasserstoff oder Biomethan enthalten. Dabei kommt eine Reihe von Studien - zuletzt von den Fraunhofer-Instituten IEG und ISI sowie von ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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