Bis spätestens Ende Februar müssen Anlagenbetreiber die Ansprüche beim Netzbetreiber anmelden. Insgesamt geht es um gut einen Cent pro Kilowattstunde plus Mehrwertsteuer. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) erinnert Anlagenbetreiber daran, dass sie bis Ende Februar noch ihre Rückerstattungsansprüche für Wärmepumpenstrom beim Netzbetreiber anmelden können. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundestags, der die Entlastung im Paragraf 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) festgeschrieben hat. Demnach stehen Betreibern von Wärmepumpen mit separatem Zählerpunkt rückwirkend die Entlastungen bei der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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