DJ EZB ändert Leitlinien für Implementierung der Geldpolitik
Von Hans Bentzien
DOW JONES--Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Änderungen ihrer Leitlinien zur Implementierung der Geldpolitik veröffentlicht, die ab 30. März gelten. Die Änderungen betreffen unter anderem den bedingten Zugang von in Abwicklung befindlichen, aber noch offenen Banken zu geldpolitischen Geschäften des Eurosystems und die Zulassung in digitaler Form gespeicherter Assets als Reposicherheiten.
Der Zugang in Abwicklung befindlicher Banken zu geldpolitischen Geschäften des Eurosystems hängt laut der Mitteilung von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab. Beispielsweise muss die Aufsichtsbehörde bestätigen, dass der Geschäftspartner die regulatorischen Mindestanforderungen an die Eigenmittel einhalte. Ein Beispiel für eine "offen" abgewickelte Bank war die spanische Banco Popular, die von Santander übernommen wurde. Die Regelung betrifft keine Banken, die von der EZB als "gescheitert oder wahrscheinlich gescheitert" eingestuft werden.
Außerdem werden laut EZB-Mitteilung bestimmte temporäre Asset-Klassen in den allgemeinen Sicherheitenrahmen integriert, während andere für die Nutzung als Sicherheiten wegfallen. Dies diene der stärkeren Harmonisierung des Sicherheitenrahmens, teilte die EZB mit.
Um das Eurosystem vor möglichen Wertverlusten bei Sicherheiten im Falle negativer klimabedingter Übergangsschocks zu schützen, wird zudem ein Klimafaktor eingeführt. Diese Maßnahme gilt ab 15. Juni.
Akzeptiert werden am 30. März auch marktgängige Assets, die von Zentralverwahrern (CSDs) unter Nutzung von DLT-Diensten (Distributed Ledger) begeben werden. Wie andere Assets müssen auch sie die Kriterien für die Notenbankfähigkeit und die Anforderungen an das Sicherheitenmanagement erfüllen, wie die EZB mitteilte. Das Eurosystem behalte sich das Recht vor zu prüfen, ob solche Instrumente wesentliche Risiken bergen, die die Rechte des Eurosystems als Sicherheitennehmer beeinträchtigen könnten.
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January 27, 2026 07:00 ET (12:00 GMT)
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