Im aktuell laufenden Agnes-Prozess geht es darum, wie Batteriespeicher in die Netzentgeltsystematik einbezogen werden können und sollen. Formal besteht nach dem EnWG eine Vollbefreiung neuer Speicher von den Netzentgelten über 20 Jahren. Die Bundesnetzagentur erklärt jedoch, dass es dafür schon seit Jahren keinen Vertrauensschutz mehr gebe und die Netzentgelte auch für bereits bestehende Speicher gelten könnten. Die Bundesnetzagentur lud am Freitag nach Bonn zu einem Expertenaustausch für die Festlegung von Speichernetzentgelten, die im Zuge des AgNes-Prozesses vorgesehen ist. AgNes steht dabei ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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